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Was ist versichert? Basis Premium Premium +
Reifenpannen und Platzer
Eine Reifenpanne liegt vor, wenn der versicherte Reifen beschädigt wird durch Fahren über oder gegen einen spitzen Gegenstand (inkl. Bordstein), Einfahren eines spitzen Gegenstandes oder Reifenplatzer.
Vandalismus
Vandalismus ist die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Reifens durch einen Dritten.
20€ Zuschuss
Montagekostenzuschuss für den neuen oder reparierten Reifen bis zu einer Höhe von max. 20,00 EUR pro Reifen.
Diebstahl
Diebstahl ist die Wegnahme des versicherten Reifens durch eine andere Person, um ihn sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie reiche ich einen Schadensfall ein?
Um Ihren Versicherungsanspruch zu erhalten und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Regelung.
  • Erwerben Sie den Ersatzreifen zunächst auf eigene Rechnung und lassen ihn bei einer Fachwerkstatt montieren
  • Melden Sie den Schadensfall bei der Versicherung. Bitte beachten Sie dabei folgendes

Schadenfall einreichen

Versicherungen, die ab dem 01.01.2024 abgeschlossen worden sind:

Um den Schaden zu melden, verwenden Sie bitte das PDF Formular und schicken es an unseren Versicherungspartner Europ Assistance unter check24.reifen@europ-assistance.de

Welche Reifen können versichert werden?
Alle bei CHECK24 ausschließlich zur privaten Nutzung gekauften und versicherten Reifen, die für Personenkraftfahrzeuge und Transporter bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t zugelassen und fest am Fahrzeug montiert sind.
Was ist nicht versichert?
Versicherungsschutz wird nicht gewährt,
  • bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignissen, inneren bürgerlichen Unruhen. Wir leisten jedoch, soweit möglich, wenn Sie in ein Land gereist sind, in dem eines dieser Ereignisse überraschend eintritt. Versichert sind Sie in den ersten 14 Tagen, nachdem das Ereignis zum ersten Mal aufgetreten ist.
  • in Folge von Streik und anderen Maßnahmen des Arbeitskampfes.
  • in Folge von Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.
  • in Folge von behördlichen Verfügungen bzw. Maßnahmen staatlicher Gewalt (Eingriffe von hoher Hand).
  • Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.
  • Reisen in Kriegsgebiete: Reisen Sie in ein Gebiet, für das zum Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Kampfhandlungen bestand, ist der Versicherungsschutz während Ihres dortigen Aufenthaltes komplett ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht auf die Kampfhandlung zurückzuführen ist.
  • Internationale Sanktionen: Wir gewähren keinen Versicherungsschutz bzw. erbringen keine in den Versicherungsbedingungen beschriebenen Leistungen, wenn wir uns dadurch Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen aufgrund von Resolutionen der Vereinten Nationen oder Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würden. In den folgenden Ländern und Regionen gewähren wir keinen Versicherungsschutz: Iran, Syrien, Nordkorea, Krim-Region, Saporischschja, Cherson, Donezk und Luhansk Region, Venezuela, Belarus, Russische Föderation, Afghanistan und Burma (Myanmar). Da sich die sanktionierten Länder und Regionen im Laufe der Zeit ändern können, finden Sie unter dem folgenden Link die Liste der Länder und Regionen, für die wir aufgrund von Sanktionen aktuell keinen Versicherungsschutz gewähren können: hier.
  • wenn Sie grob fahrlässig handeln, kürzen wir Ihre Leistung in dem Verhältnis der Schwere Ihres Verschuldens. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wenn Sie vorsätzlich Handeln, können wir die Leistung ganz ablehnen. In beiden Fällen leisten wir dennoch, wenn
    • Ihr Handeln keinen Einfluss auf den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls hat.
    • Ihr Handeln keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat.
    Wir leisten jedoch nicht, wenn Sie arglistig gehandelt haben.
  • wenn der Schaden durch die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests verursacht wurde. Oder durch sonstige Nutzungen, die über den normalen Gebrauch im Straßenverkehr hinausgehen (z.B. Geländefahrten).
  • wenn die Mindestprofiltiefe von 3 mm unterschritten wird.
  • für Schäden an den Reifen durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler.
  • für die Entsorgung der Reifen.
  • für Schäden an den Reifen durch übliche Abnutzung oder Verschleiß.
  • für Schäden an den Felgen.
  • für Schäden durch Unfall und Diebstahl, welche durch die KFZ-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners oder die Kasko Versicherung zu tragen sind.
  • wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug genutzt hat.
Gibt es Deckungseinschränkungen?
  • Bei Reifenpanne und Vandalismus werden im 2. Versicherungsjahr 50% des ursprünglichen Kaufpreises des versicherten Reifens erstattet.
  • Bei Diebstahl werden im 1. Versicherungsjahr 60% des ursprünglichen Kaufpreises des versicherten Reifens erstattet, im 2. Versicherungsjahr 40%.
  • Die Leistung ist auf maximal 500,00 € pro versichertem Reifen begrenzt.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich im geographischen Europa (im Osten bis zum Ural bzw. Bosporus) und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Zu beachten sind aktuelle Ausnahmen, zum Beispiel Kriegsgebiete, gemäß der "Internationalen Sanktionen".
Welche Verpflichtungen hat der Versicherungsnehmer?
Bei Vandalismus und Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und ein Nachweis dessen zu erbringen.
Wann und wie wird der Versicherungsbetrag gezahlt?
Der Versicherungsbetrag pro Reifen ist bei Reifenkauf einmalig mit Versicherungsabschluss sofort fällig und erfolgt durch die von CHECK24 angebotenen Zahlungsoptionen beim Reifenkauf.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des Reifenkaufs mit Versicherungsabschluss. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus der Reifenrechnung. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Versicherungsdauer für den betreffenden Reifen endet automatisch vorzeitig im Falle eines versicherten Schadenfalles.
Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Die Versicherung endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am Ende der vereinbarten Versicherungslaufzeit von 24 Monaten. Ein Widerruf ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss möglich.
Bei welcher Versicherung sind meine Reifen versichert?
Der Versicherer für den CHECK24 Reifenschutz ist die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Nördliche Münchner Straße 27A, 82031 Grünwald. Die CHECK24 Vergleichsportal Autoteile GmbH agiert als produktakzessorischer Versicherungsvermittler für Kleinversicherungen (Bagatellvermittler)
Information zum CHECK24 Reifenschutz, der vor dem 31.12.2023 abgeschlossen worden ist.

Nachfolgend finden Sie Informationen wie Sie einen Schadensfall bei CHECK24 einreichen.

Wie reichen Sie einen Schadensfall ein?

Um Ihren Versicherungsanspruch zu erhalten und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Regelung.
  • Erwerben Sie den Ersatzreifen zunächst auf eigene Rechnung und lassen ihn bei einer Fachwerkstatt montieren
  • Melden Sie den Schadensfall bei der Versicherung. Bitte beachten Sie dabei folgendes

Schadenfall einreichen

Versicherungen, die vor dem 31.12.2023 abgeschlossen worden sind:

Um den Schaden zu melden, verwenden Sie bitte das PDF Formular und schicken es an unseren Versicherungspartner CarGarantie unter check24@cargarantie.com

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